FAQ – Häufig gestellte Fragen
Für welche Anlässe kann ich Sie buchen?
Für folgende Dienstleistungen stehe ich / stehen wir zur Verfügung:
Musikalische Gestaltung von:
- kirchlichen und freien Trauungen
- standesamtlichen Trauungen
- Minikonzerte bei Ihrer Feier (Programmeinlagen bis 30 Minuten; 30 – 60 Minuten als Solokünstlerin)
- Weihnachtsfeiern
- Firmenjubiläen und -events
Wo treten Sie auf?
Ich trete im Umkreis von 150 km um PLZ 15898 auf. Als Pauschale berechne ich 0,70 € pro Kilometer. Ich richte mich dabei immer nach den Angaben von Google Maps. Den genauen Preis entnehmen Sie Ihrem persönlichen Angebot.
Eine weitere Entfernung bedeutet für Sie unnötig hohe Kosten. Manchmal gibt es aber die Möglichkeit, dass wir einen Termin mit einem anderen kombinieren können und sich so die Fahrtstrecken relativieren. Fragen Sie also in jedem Fall gerne nach.
Wie hoch ist Ihre Gage für eine Trauung / Soloauftritt ?
Die Gage variiert je nach Aufwand des jeweiligen Auftritts. In einem Gespräch erfrage ich Ihre genaue Vorstellung. Sobald ich diese kenne, mache ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Wie viele Lieder singen Sie bei einer Trauung?
Ich singe so viele Lieder, wie Sie möchten. Die Anzahl der Lieder ist nicht preisrelevant. Auch hängt sie von verschiedenen Faktoren ab: Bei einer standesamtlichen Trauung etwa sind aus Zeitgründen weniger Titel möglich als bei einer kirchlichen. Bei der kirchlichen Trauung hängt die Anzahl der Songs davon ab, ob zusätzlich noch Orgelstücke oder Gemeindelieder erwünscht sind. Gerne berate ich Sie bei der Auswahl, Anzahl und Anordnung der Lieder für Ihre Traumhochzeit.
Unser Wunschlied ist nicht in Ihrem Repertoire. Würden Sie es trotzdem singen?
Wenn es zu meiner Stimmlage passt, studiere ich Ihr Wunschlied gerne für Sie ein. Das ist selbstverständlich im Preis enthalten!
Welche Lieder bzw. wie viele sollen wir wählen?
Für Ihre Hochzeit wählen Sie am besten die Songs aus, die Ihnen gefallen oder die eine besondere Bedeutung für Sie als Brautpaar haben. Bitte besprechen Sie vor der Auswahl mit Ihrem Pfarrer, Redner oder Standesbeamten, ob er mit der Liedauswahl einverstanden ist.
Welche Buchungsarten sind für eine Trauung möglich?
Bei der kirchlichen, der standesamtlichen, aber auch bei der freien Trauung haben Sie die Möglichkeit, mich zu buchen. Ich singe ausschließlich live und greife auf keine Gesangsplaybacks zurück.
Bitte beachten Sie, dass ich für den Auftritt einen Stromanschluss (ein Anschluss je 220 V) benötige, damit ich meine Musikanlage anschließen kann. Klären Sie das bitte vorher mit Ihrem Pfarrer bzw. Standesbeamten ab!
Bringen Sie eine Musikanlage für Ihren Auftritt mit?
Ja, wir ich habe das gesamte erforderliche technische Equipment mit dabei. Die Bereitstellung einer hochwertigen Musikanlage (Bose), Funkmikrofon (Sennheiser) für den Standesbeamten / Redner / Pfarrer ist im Preis inbegriffen.
Wann sollte ich Sie buchen?
Das hängt maßgeblich von der Beliebtheit des Termins ab. Bei manchen Terminen kann es sein, dass wir schon ein Jahr im Voraus gebucht werden; andere Termine sind aber auch noch relativ kurzfristig möglich. Grundsätzlich gilt: Es ist nie zu früh für eine Buchung!
Können Sie unseren Termin unverbindlich reservieren?
Auf Anfrage kann ich Ihnen Ihren Termin gerne unverbindlich reservieren. Allerdings kann ich eine Reservierung nur für einige Tage aufrechterhalten, damit Sie die letzten Formalitäten klären können. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Buchungen in der zeitlichen Reihenfolge annehme, d. h., wer zuerst bucht, erhält den Zuschlag. Es kann sein, dass Ihr Termin innerhalb weniger Stunden oder Tage anderweitig vergeben wird. Im Falle einer Absage Ihrerseits bin ich immer dankbar für eine kurze Rückmeldung!
Wie ist der weitere Ablauf, wenn ich Sie buche?
Sie teilen mir per E-Mail Ihre Privatadresse mit sowie die Adresse der Örtlichkeit, wo Sie getraut werden. Auf dieser Grundlage erstelle ich einen Vertrag, in dem noch einmal alle wichtigen Daten wie Ort, Datum, Uhrzeit und die vereinbarte Gage aufgeführt sind. Ich schicke Ihnen den von mir unterschriebenen Vertrag per E-Mail zu. Sie überprüfen die Daten auf ihre Richtigkeit, unterschreiben und schicken mir ein Exemplar des Vertrages innerhalb einer Woche wieder zurück. Nach Unterschrift des Vertrages überweisen Sie innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung (in Höhe von einem Drittel der Gage). Nach Eingang der Anzahlung ist der Auftrag für beide Seiten rechtskräftig und verbindlich.
Bis sechs Wochen vor der Veranstaltung benötige ich die endgültige Songauswahl, damit ich genügend Zeit habe, um eventuelle neue Stücke einzustudieren. Gerne unterstütze ich Sie in einem persönlichen Gespräch bei der Auswahl und der Anordnung der Songs.
Spätestens am Hochzeitstag benötige ich dann, vor der Trauung, das Kirchenheft bzw. einen Ablaufplan. Natürlich kontaktiere ich kurz vorher den Pfarrer bzw. den Standesbeamten, um mit ihm / ihr die genauen Einsätze zu besprechen. Bei aufkommenden Fragen können wir jederzeit telefonieren.
Wie läuft die finanzielle Abwicklung?
Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von einem Drittel der vereinbarten Gage fällig. Die restliche Gage inklusive der Fahrtkosten werden spätestens unmittelbar vor der Trauung in bar gezahlt.
Falls es sich für Ihre Vorbereitungen als praktischer erweisen sollte, können Sie den Restbetrag auch gerne vorab überweisen. Hierbei überweisen Sie bitte den Betrag bis spätestens fünf Tage vor Ihrer Veranstaltung auf mein Konto.
Was benötigen Sie für Ihren Auftritt?
Für meinen Auftritt benötige ich einen Stromanschluss (ein Anschluss je 220 V) vor Ort. Bitte klären Sie ab, dass ich mindestens eine Stunde vor Beginn der Trauung Zugang zur Kirche haben, damit ich die Musikanlage aufbauen und einen kurzen Soundcheck durchführen kann, bevor Ihre Gäste eintreffen.
Wo kann ich etwas von Ihnen hören?
Auf meiner Homepage unter Hörproben sowie auf YouTube haben Sie die Möglichkeit, Aufnahmen von mir zu hören. Sie möchten mich vorab live hören? Fragen Sie gern nach einem Termin in Ihrer Nähe. Die meisten Trauungen sind öffentlich.
Kann ich eine Buchung stornieren?
Sobald Sie den Vertrag unterschrieben haben, haben Sie das gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige Rücktrittsrecht. Wenn Sie danach stornieren, fallen Stornogebühren an, die im Vertrag geregelt sind. Sobald Sie verbindlich gebucht haben, sage ich allen anderen Interessenten ab. Es ist daher ratsam, dass Sie erst dann verbindlich buchen, wenn Sie sich auch wirklich sicher sind.
Was passiert, wenn Sie krank werden?
Wir sind alle nur Menschen und selbstverständlich kann ich auch mal krank werden – ebenso wie auch Sie an Ihrem Hochzeitstag erkranken können. Wenn das der Fall wäre, versuche ich mich um einen Ersatz für Sie zu kümmern. Die Anzahlung wird im Krankheitsfall zurückgezahlt.
Habe ich Abgaben an die GEMA oder die Künstlersozialkasse zu entrichten?
Sofern Sie mich als Privatperson für eine private Veranstaltung wie Hochzeit o. ä. buchen, fallen keine Abgaben an die GEMA oder die Künstlersozialkasse an.
Sollten Sie mich aber für eine öffentliche Veranstaltung buchen, prüfen Sie bitte vorab, ob Sie:
- zu den künstlersozialabgabepflichtigen Institutionen gehören
- und in welcher Höhe Sie Gebühren an die GEMA entrichten müssen